Spitzenwechsel (top-level rotation)

Die Unsitte des (in Europa häufigen) Wechsels des altersbedingt ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden einer Bank (und allgemeiner einer Aktiengesellschaft) in den Vorsitz des Aufsichtsrats. Beanstandet wird hier, dass der frühere Vorstandsvorsitzende auf dem neuen Posten seine eigenen Fehler kaschieren und/oder seinem (ungeliebten) Nachfolger Knüppel zwischen die Beine werfen kann. Zur Transparenz eines Unternehmens trägt der Spitzenwechsel auf keinen Fall bei. Anlegerschutzgruppen fordern daher von den Aufsichtsbehörden in Bezug für Banken ein Verbot.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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