Sicherungseinbehalt (contract holdback)

Beim Factoring üblicher Abzug (in der Regel ein Fünftel) bei der Auszahlung der gekauften Forderungen. Der Betrag dient dazu, allfällige Schwierigkeiten jeder Art in Zusammenhang mit der Forderung auszugleichen. Ist die Forderung voll beglichen (hat also der Schuldner ohne weiteres bezahlt), dann wird der Sicherungseinbehalt von dem Factoring-Unternehmen an den Factoringkunden überwiesen. -Im Rahmen einer Kreditversicherung kann ein berechtigt getätigter Sicherungsein- behalt (in der Regel der volle Kürzungsbetrag) versichert werden. Siehe Self-Factoring, Sicherheit, Sicherungsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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