Schanghaiengeld (shanghaiing provision)

Zahlung von Schiffseignern in Bargeld an Werber-Kolonnen (sog. Press-Gangs), die Seeleute auf unterbemannte Schiffe mit List (Alkohol, Drogen, falsche Versprechungen) oder Gewalt verschleppen. Im weiteren Sinne auch jede Vermittlungsgebühr an solche Kundenwerber, die mit unlauteren Mitteln (meistens ahnungslose, unerfahrene) Personen zur Unterschrift unter aufwendige Verträge, auch in Bezug auf Finanzprodukte, bringen. In Deutschland ist trotz Verbraucheraufklärung, Rechtsverfolgung und Spezialgesetzgebung (Widerrufsrecht bei sog. Haustür- Verträgen) das Schanghaien im letzteren Sinne noch nicht ausgestorben. Siehe Dampfstube, Daimonion, Douceur, Geld, weiches, Handgeld, Kapitalmarkt, grauer, Racheengel, Reedergeld, Schmiergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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