Solvabilitätsverordnung, SolvV (solvability regulation)

Im Zuge von Basel-II ein umfangreiches Regelwerk im besonderen für die Zulassungsvoraussetzungen, Eigenmittelanforderungen und Risikomessverfahren von Banken sowie auch für die Zulassung externer Rating-Agenturen. In Deutschland ist das Regelwerk seit Jahresbeginn 2008 verpflichtend. Siehe Common Reporting. Vgl. Jahresbericht der BaFin 2004, S. 96, Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 87 (bereinigte Solvabilität) sowie den jeweiligen Jahresbericht der Ba- Fin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 70 ff. (Umsetzung von Basel-II in deutsches Recht; S. 71: Übersicht, S. 89. EU-weit einheitliches Solvabilitäts- Meldesystem), S. 114 ff. (einzelne Themenbereiche).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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