Sorten (foreign notes and coins)

Im Bankgeschäft übliche Bezeichnung für ausländisches Bargeld (Noten und Münzen). -Wer gewerbsmässig den Handel mit Sorten betreibt, bedarf in Deutschland einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Ferner unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Siehe Münzkommis, Rechenknecht, Wechselstube. Sovereign: Gattungsbezeichnung für englische Goldmünzen im Nennwert von einem Pfund; als Nachprägung zu Anlagezwecken weltweit gehandelt. Siehe Medaille, Münze.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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