Mitarbeiter-Optionen (employee options)

Ein Unternehmen räumt seinen Beschäftigten die Möglichkeit ein, Beteiligungsrechte an er Firma selbst oder einem nahestehenden Unternehmen zu erwerben. Vor allem bei Neugründungen (Start-ups) mindert sich so unter Umständen der Lohnaufwand. -Mitarbeiter-Optionen gelten als Lohnbestandteil und unterliegen spätestens zum Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs (Zuteilung, im Steuerrecht auch Vesting genannt) der Besteuerung. Siehe Arbeitskosten, Fringe Benefits, Lohndrift, Lohnstückkosten, Prämie, Verlustübernahme, persönliche.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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