Markt, geregelter (regulated markettrading)

In der Börsenordnung genau umschriebenes Segment an deutschen Börsen mit fest vorgeschriebenen Mindeststandards, welche der Europäischen Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie entsprechen; vgl. § 49 ff. BörsG. Unternehmen, die sich dieses Marktes bedienen, bedürfen bei der Einführung eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Prospektes. Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat können ohne Zulassung in den geregelten Markt einbezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Emittent an der Heimatbörse Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungspflichten unterliegt, die mit den Anforderungen an dieses Marktsegment vergleichbar sind. Siehe Unternehmensbericht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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