Management Buyout, MBO (so auch meistens im Deutschen; oft mit Bindestrich)

Die Übernahme eines Unternehmens oder einzelner Unternehmensteile durch die leitenden Mitarbeiter des eigenen Hauses. Alle Umstände eines solchen Besitzwechsels haben die gesetzlich zuständigen Gremien (Aufsichtsrat) zu regeln. Auch bei Banken ist es nicht Sache der Aufsichtsbehörde, entsprechende Verträge zu beurteilen, solange die aufsichtsrechtlich geltenden Vorschriften eingehalten werden. Bei Verdacht missbräuchlicher, rechtswidriger Ausgliederung bei Instituten ist die Justiz, und nicht (wie oft angenommen und häufig gefordert) die Aufsichtsbehörde zuständig. Siehe Asset Sales Deal, Leveraged Buy-out.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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