Mindestanforderungen an das Risikomanagement, MaRisk (minimum requirements for risk management)

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Vorgriff auf die entsprechenden Bestimmungen von Basel-II im Jahr 2005 erlassene Vorschriften, wie Banken ihre Risiken überschaubar und im Griff halten sollen. Die MaRisk konkretisieren § 25a KWG, indem sie im einzelnen Anforderungen an eine "ordnungsgemässe Geschäftsorganisation" und an "angemessene interne Kontrollverfahren" stellen. Sie verzichten auf überzogene Dokumentationsanforderungen und sind durch den Einbau von General-und Öffnungsklauseln beweglich gestaltet Siehe Basel-II, Emerging Markets, Kreditverbriefung, Risikoabteilung, Risikogewichtung, Risikokontrolle, Risiko-Messverfahren, Risk Reporting, Risikoüberwachung, gegliederte, Szenarien, aussergewöhnliche. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 96, S. 102 ff. (neu gefasster § 25a KWG; modularer Aufbau der MaRisk; Fachgremium) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2006, S. 39 f. (Berechnung der Konzentrations-Risiken), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2007, S. 57 ff. (eingehende Darstellung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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