Master-Kapitalanlagegesellschaft (master funds)

Die Auslagerung von Kerntätigkeiten sowie Nebentätigkeiten (wie Reporting, Controlling, Buchhaltung) aus einem Fonds. Die Übertragung kann entweder in eine neue, alle übertragenen Vermögenswerte einheitlich verwaltende Gesellschaft geschehen (Fonds-Pooling) oder aber eingebrachte Vermögen werden (zumindest rechnerisch) gesondert betreut. Siehe Auslagerung. Vgl. Jahresbericht der BaFin 2004, S. 182 (Zulassung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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