Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft, MaK (minimum requirements for credit operations)

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuletzt im Dezember 2005 erlassene Richtlinien in Bezug auf die Organisation des Kreditgeschäftes (Best Practices) in Anlehnung an § 25a, Abs. 1 KWG. Sie gelten für sämtliche Kreditinstitute in Deutschland, während die qualitativen und quantitativen Mindestanforderungen der internen Ratingsätze von Basel-II nur für Banken gelten, die diese anwenden. Ab Anfang 2007 ist eine entsprechende EU-Richtlinie bindend. Siehe Due Diligence, Internal Capital Adequancy Assessment Process, Kapitalbedarf, ökonomischer. Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 55 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 102 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 104 ff. (S. 105: Übersicht; Merkmale "Flexibilität, Praxisnähe, Deregulierung", S.106: modularer Aufbau mit Übersicht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 87 f. (Grundsatz der doppelten Proportionalität; S. 88: Übersicht der Module).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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