M2 (M2)

M1 plus Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren sowie Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten. -Je nach Geldgrad können solche Einlagen in Bestandteile der eng gefassten Geldmenge (M 1) umgewandelt werden. Teilweise jedoch können sie auch Einschränkungen unterliegen, wie beispielsweise einer Kündigungsfrist, Verzögerungen, Vorfälligkeits-Entschädigungen oder Gebühren. -Die EZB nennt M2 auch "mittlere Geldmenge". Siehe M1. Vgl. die laufende Erfassung im Anhang "Statistik des Euro-Währungsgebiets", Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Geldmengenaggregate und Gegenposten" des jeweiligen Monatsberichts der EZB.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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