Massenzahlungsverkehr, elektronischer, EMZ (electronic large scale payments)

Gemäss Artikel 105, Abs. 2 EG-Vertrag hat die EZB für das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu sorgen. Dies geschieht vor allem durch das TARGET-System. Siehe Business Continuity Programme, Clearing-Haus, automatisches, Finalität, Grossbetragszahlungen, RTGS-System, TARGET-System. Vgl. zu dem Zahlungssystemen übersichtlich den Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2005, S. 45 ff. (S. 50: Übersicht der Typologie der Systeme), Monatsbericht der EZB vom August 2006, S. 81 ff (ausführliche Darstellung der Grossbetrags-Zahlungssysteme) sowie Statistiken mit Erläuterungen im jeweiligen Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank (Kapitel: "Aufgaben im Zahlungs-und Wertpapierverkehr").

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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