Kreditinstitut (financial institution)

In der Umgangssprache sehr weit gefasster Begriff, in etwa den Ausdrücken Bank (und teilweise auch Finanzdienstleister) entsprechend. Innert des ESZB gesamthaft bezieht sich der Begriff immer auf ein Institut gemäss der Definition in Artikel 1 der Ersten Bankrechtskoordinierungs-Richtlinie der EU (77/780/EWG), d. h. "ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums (einschliesslich der Erlöse aus dem Verkauf von Bankschuldverschreibungen an das Publikum) entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren". In Deutschland sind nach der Definition des § 1 KWG diejenigen Unternehmen Kreditinstitute, die bestimmte Bankgeschäfte gewerbsmässig betreiben (aufgezählt sind vor allem Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Investment-, Garantie-, Emissions-, Geldkarten-, Netzgeld-(Computergeld) und Giro-Geschäfte sowie der Ankauf von Forderungen vor Fälligkeit), sofern der Umfang dieser Aktivitäten einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Siehe Bank, Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzinstitut, monetäres, Institut, Kreditbanken. Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 1999, S. 47.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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