Konversionsanleihe auch Konvertierungsanleihe (conversion bond)

Grundsätzlich hat der Ausgeber (Emittent) bei dieser Form der Obligation die Möglichkeit, die Anleihebedingungen (Konditionen) zu verändern. Er bedient sich dieser Konvertierung, um zum Beispiel die Zinsen zu senken oder die Laufzeit zu verlängern oder zu verkürzen. Voraussetzung zur Konversion (auch Konvertierung, conversion) ist, dass die Anleihe nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden vertraglichen Bedingungen kündbar ist. Siehe Anleihe, variabel verzinsliche, Euro-Bonds, Floater, Floor, Inhaberschuldverschreibung, Step-down- Anleihe, Umwandlung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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