Kalibrierung (calibration)

Einstellung der Risikogewichte auf die jeweiligen Kreditrisiken, näherhin die Zuweisung von Ausfall-Wahrscheinlichkeiten zu den einzelnen Rating- Klassen. Ein Ratingsystem gilt als gut kalibriert, wenn die angesetzten Ausfall- Wahrscheinlichkeiten gar nicht oder nur unbedeutend von der eintretenden Ausfallquote abweichen. Im Zuge von Basel-II methodisch vorgegeben bzw. empfohlen. In weiterem Sinne zählt man zur Kalibrierung auch die Einplanung weiterer Risikoparameter, wie vor allem die Verlustquote und die Kreditsumme zum Zeitpunkt des Ausfalls. Siehe Ausfall- Wahrscheinlichkeit, Rating, Trennschärfe, Validierung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 29 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2003, S. 64 f., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 37, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2004, S. 80 ff. (S. 93: Übersicht der Mindestanforderungen nach Basel-II), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2006, S. 35 ff. (breite, zusammenfassende Darstellung mit Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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