Kapgeld (cape lighting fee)

Früher von einlaufenden Schiffen erhobene zweckgebundene Abgabe für den Unterhalt der Signalbeleuchtung eines Kaps (headland: für Schiffe gefährlicher, weil in der Regel mit Riffen und Klippen weit ins Meer hineinragender Landvorsprung). Siehe Bordinggeld, Hafengeld, Kaigeld, Kapplaken, Krangeld, Ladegeld, Lastgeld, Leuchtturmgeld, Liegegeld, Lotsengeld, Mützengeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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