Kinderpfand (loan on children pledged)

Der Schuldner bietet als Pfand für ein Darlehn seine Kinder an; bzw. die Rechtsordnung gestattet es, dass der Gläubiger die Kinder des säumigen Schuldners abholt und diese zwecks Abzahlung der Verbindlichkeiten des Vaters für sich arbeiten lässt. Im Römerreich durchaus üblich und wirkungsvoll; von Kaiser Theodosius 390 auf Drängen des Heiligen Ambrosius, Bischof von Mailand (340 397) abgemildert. Siehe Arrestgeld, Einzug, Faustpfand, Kunde, fauler, Leichenpfand, Wucher.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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