Kategorie-2-Sicherheit (tier-two asset; tier = hier: Stufe, Ebene)

Bei der EZB früher marktfähige oder nicht marktfähige Sicherheit, für welche die jeweilige nationale Zentralbank vorbehaltlich der Zustimmung der EZB die Zulassungskriterien festlegte. -In Deutschland konnten so als Sicherheit für die Refinanzierung Wechsel bei den Landeszentralbanken eingereicht werden; wiewohl es keinen Rediskontkredit zu bevorzugten Konditionen mehr gibt. Man nannte solche Wechsel auch "Tier-2-Papiere". Mit Jahresbeginn 2007 wurde ein einheitliches Sicherheiten-Register für den Euro-Währungsraum eingeführt. -Im Mai 2007 beschloss der EZB-Rat, dass vor ultimo Mai 2007 begebene marktfähige Sicherheiten, welche an nicht geregelten Märkten gehandelt werden (und die derzeit die Anforderungen des Eurosystems bezüglich Sicherheit und Zugänglichkeit, nicht aber hinsichtlich der Transparenz erfüllen) ihre Notenbankfähigkeit bis zum ultimo Dezember 2009 behalten. Sie sind nach diesem Zeitpunkt jedoch für Kreditgeschäfte des Eurosystems nicht mehr zulässig. Ungedeckte marktfähige Kategorie-2-Sicherheiten, die von Instituten emittiert wurden sind mit Wirkung vom 1. Juni 2007 nicht mehr notenbankfähig. Siehe Erstklassenwechsel, Kategorie-1-Sicherheit, Sicherheiten. Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2001, S. 55 ff., Jahresbericht 2001 der EZB, S. 78 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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