Güter, börsenfähige (marketable goods)

Grundsätzlich alle Waren und Leistungen, für die das sog. Ausschluss-Prinzip (exclusion principle) gilt: nämlich dass für das entsprechende Gut Eigentumsrechte genau abgrenzbar und auch rechtlich durchzusetzen sind. In der Praxis Waren und Finanzinstrumente, die nach der jeweiligen Börsenordnung die Voraussetzung zur Zulassung (negotiability) erfüllen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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