Gläubiger, nachrangige (junior creditors)

Zu nachrangigen Verbindlichkeiten zählen alle Schulden, die im Insolvenzfall erst nach Befriedigung aller Gläubiger bedient werden. Grundsätzlich besteht ein besonderer Anreiz zur Risikoüberwachung einer Bank durch die Gläubiger nachrangiger Verbindlichkeiten. Denn diese haben im Gegensatz zu den Bankaktionären nur begrenzt Anteil an Gewinnsteigerungen, sind aber im Gegensatz zu anderen Gläubigern voll am Risiko eines Instituts beteiligt. In Krisenzeiten einer Bank jedoch verlieren nachrangige Gläubiger das Interesse an einer Begrenzung des Risikos; denn ihre Stellung nähert sich im Insolvenzfall derjenigen der Eigentümer. Siehe Bankaktionärs- Interessee, Grössenvertrauen, Verbriefung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2005, S. 75 ff. (S. 87: Übersicht der Emission nachrangiger Verbindlichkeiten deutscher Banken).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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