Grosskredite (large value credits)

Ausleihungen an einen Kreditnehmer, die in der Regel zehn Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank erreichen oder gar übersteigen. Grundsätzlich gilt für solche Kredite eine Meldepflicht; vgl. §§ 13-14 KWG. Grundsätzlich sind Grosskredite auf höchstens fünfundzwanzig Prozent des haftenden Eigenkapitals eines Instituts beschränkt. Siehe Adressenausfall-Risiko, Arbeitsgruppe Evidenzzentralen, Euro-Evidenz, Evidenz-Zentrale, Gini-Koeffizient, Granularität, Grosskredite, HerfindahlHirschman- Index, Klumprisiko, Kontrahentenrisiko, Konzentrationsrisiko, Kreditereignis, Kreditversicherung, Millionenkredit, Solvenzrisiko, Value-at-Risk, Zentralkreditregister. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 22 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2006, S. 35 ff. (Konzentrationsrisiken in den Kreditportfolios der Banken und ihre Messung), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 75 f. (Übertragung der Kreditrisiko-Minderungsvorschriften auf Grosskredite, S. 84: Übersicht zur Bestimmung des Verbriefungs-Risikogewichts), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 112 f. (Möglichkeiten der Berechnung eines geringeren Kreditrisikos).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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