Glockengeld auch Pulsantengeld (chimes fee)

Eine Gebühr für das ortsübliche Geläut der Kirchenglocken, besonders bei Todesfällen (Anschlagen der Sterbeglocke; Läuten während der Abdankung) und Trauungen; auch Läutegeld (tolling fee) genannt. Bis in unsere Tage fliesst die entsprechende Zahlung zumeist dem Küster (Mesner, Sigristen) zu. Siehe Ablassgeld, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Konduktgeld, Opfergeld, Palliengeld, Peterspfennig, Prokurationsgeld, Seminargeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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