Grossavantur auch Grossavanturei (cargo-based underwriting)

Ein früher üblicher Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber gegen hohe Verzinsung an eine Schiffartunternehmen (shipping company) Geld (Grossavanturgeld) zum Kauf von Waren (aus Übersee) verleiht. Der Darlehnsgeber erhält dafür ein dingliches Recht (holding real right) an den Waren. Er übernimmt aber bei Seegefahr (Havarie) das volle Risiko. Avantur = Vorschussleistung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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