Prearranged Trades (so auch im Deutschen gesagt)

Geschäftsabschlüsse an der Börse, die nach vorheriger Absprache zweier Handelsteilnehmer durch die unmittelbar aufeinander folgende Eingabe gegenläufiger limitierter Aufträge herbeigeführt werden. -Solche Verträge sind in den Börsenordnungen fast immer ausdrücklich verboten. Weil es sich um eine Form der Markttäuschung handelt (es findet ja kein tatsächlicher wirtschaftlicher Austausch von Finanzinstrumenten oder Waren statt), verfolgen auch die Aufsichtsbehörden derartige Geschäfte. Siehe Bear Raid, Bull Raid, Geschäfte, abgesprochene, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Wash Sales. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 186 (aufgedeckte Fälle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 164 (Schwerpunkt aufgedeckter Fälle liegt bei Freiverkehrswerten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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