Prager Verlautbarung (Prague communiqué)

Bei seiner Sitzung in Prag im September 2000 beschloss der Internationale Ausschuss für Geld und Finanzen (International Monetary and Financial Committee) des Internationalen Währungsfonds (IMF), im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Staates auch private Gläubiger an den Lasten zu beteiligen. Eine Bevorzugung von Gläubigergruppen soll es fortan nicht mehr geben. -Zweck der Regelung ist es zu vermeiden, dass private Geldgeben in ein schon vom Staatsbankrott gezeichnetes Land (wie etwa 2000 Argentinien, 2002 Brasilien) Kredite vergeben in der Erwartung, dass die uneinbringlichen Forderungen von anderen (praktisch dem IMF) getragen werden. Siehe Londoner Verfahren, Moral Hazard, Risikoanhebung, subjektive, Schuldenrückführungsmechanismus, unabhängiger, Staatsschulden, verweigerte, Umschuldungs- Klauseln.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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