Pfandbriefanstalten (mortgage banks)

Vermittler zwischen dem anlagesuchenden Kapital und den kreditbedürftigen Grundbesitzer, die durch Ausgabe von Schuldverschreibungen (Pfandbriefen, Hypothekenpfandbriefen) die Mittel zur Gewährung von Hypotheken an den Grundbesitz beschaffen. Die Pfandbriefe (mortgage bonds; debentures by mortgages) sind börsengängig und daher in der Regel leicht liquidisierbar. Für den Schuldner bietet das Pfandbriefrecht den Vorteil eines unkündbaren Kredits. In Deutschland dürfen seit 2005 alle Banken nach Erwerb einer entsprechenden Emissionslizenz Pfandbriefe begeben; bis dahin war dies nur bestimmten Instituten erlaubt. Siehe Amortisation, negative, Beleihungswert, Deckungsquote, Hypothekenbank, Mobiliarkredit, Pfandbrief, Realkredit, Verbriefung. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 105 ff. (Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung zur Ausgabe von Pfandbriefen); S. 107 (befürchtete Qualitätsminderung; aufsichtsrechtliche Deckungsprüfungen), S. 119 (neues Marktumfeld für die herkömmlichen Hypothekenbanken; Auslandsengagement), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 11 ff. (Erfahrungen mit den neuen Recht) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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