Pfandpoolverfahren (pooling system)

System zur Verwaltung von Sicherheiten durch die Zentralbanken, bei dem die Geschäftspartner Aktiva in einen Pool einbringen, die als Sicherheit für ihre Geschäfte mit der Zentralbank allgemein dienen. -Anders als bei einem Kennzeichnungsverfahren werden bei einem Pfandpoolverfahren die Sicherheiten nicht als Deckung für ganz bestimmte Geschäfte gekennzeichnet. Siehe Pooling. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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