Future (future transaction)

Unbedingtes Termingeschäft, nämlich Finanz-Terminvertrag, die für beide Vertragspartner die Verpflichtung enthält, ein Finanzprodukt (Basiswert) in einer bestimmten Menge zu einem vereinbarten Preis an einen festgesetzten späteren Tag zu kaufen oder zu verkaufen. -Der Käufer des Vertrags muss das zugrunde liegende Finanzprodukt am Erfüllungstag kaufen (Long-Position), während der Verkäufer (Schreiber) das Finanzprodukt am Erfüllungstag liefern muss (Short-Position). Als mögliche Basiswerte kommen in Betracht Vermögenswerte (Aktien, Obligationen, Rohstoffe, Strom, Gas, Edelmetalle) oder Referenzsätze (Währungen, Zinsen, Indizes wie etwa der Dax). Die Vertragsbedingungen sind in der Regel standardisiert. Dies ermöglicht einen transparenten Handel an der Börse, geringe Kosten und einen vereinfachten Marktzugang. Siehe Abschlag, Derivategeschäfte, bilaterale, Kerviel-Skandal, Option, Rohstoff-Terminvertrag, Schadensersatzpflicht. Vgl. die Definitionen und Einteilungen im Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 42; Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 75 f. (hinsichtlich der Informationspflichten der Anbieter), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S. 31 ff. (in Bezug auf Anleihen der deutschen Bundesregierung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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