Finanzkonglomerat (financial conglomerate)

Unternehmen, das (allein oder im Konzernverbund) Finanzdienstleistungen gesamthaft anbietet, also neben Bankdienstleistungen und Börsengeschäften vor allem auch Versicherungen. Eine weitläufige Definition des Begriffes findet sich in § 1, Abs. 20 KWG. -Die weltweite Tendenz zu Konglomeraten ab etwa 1990 führte zu einer Zusammenlegung der bis dahin für einzelne Sparten (Versicherungen, Banken, Börsen) errichteten Aufsichtsbehörden. Durch aufsichtsrechtliche Vorschriften wurden Finanzkonglomerate in vielen Staaten und in Deutschland besonders einer genauen Kontrolle unterworfen. Siehe Bankassekuranz, Beteiligungsgesellschaft, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Complex Group, Financial Services Authority, Finanzholding, Holding, Gigabank, Joint Forum on Financial Conglomerates, Kontrolle, Mixed Technical Group. Vgl. Jahresbericht 2001 der EZB, S. 155, Monatsbericht der EZB vom August 2002, S. 59 f., Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 44, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 26, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2005, S. 39 ff. (Aufsichtsrechtliches; S. 49 genauere Definition des Begriffes "Finanzkonglomerat"), Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 89 (Risiko-Diversifizierung in Konglomeraten), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 63 ff. (EU-Finanzkonglomerate-Richtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht; Koordinator-Prinzip für Unternehmen, die in mehreren Staaten tätig sind), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 78. (Inkrafttreten der Finanzkonglomerate- Solvabilitäts-Verordnung im September 2005), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 35 (Bemühungen um eine gleichmässige und vollständige Anwendung der Finanzkonglomerate- Richtlinie) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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