Finanzintermediäre (fincancial intermediaries)

Allgemein Unternehmen, die Geld von Anlegern entgegennehmen und an Kapitalnehmern weitergeben. Statistisch daher bei der EZB der Sammelbegriff für Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds, Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds) und Sonstige. Juristisch in Zusammenhang mit der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Geldwäsche neben Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungen, Brokern, Wechselstuben und Spielbanken auch Vermögensverwalter, Treuhänder und Anwälte, soweit diese Geld entgegennehmen und verwalten. Siehe Finanzdienstleister, Finanzbranche, Finanzindustrie. Vgl. die laufende Erfassung in der "Statistik des Euro-Währungsgebiets" im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Rubrik "Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Einlagen von Finanzintermediären" sowie Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2004, S. 31 ff. (erklärende Übersicht S. 33), Monatsbericht der EZB vom Juni 2005, S. 19 ff. (wichtige Abgrenzungen; Beurteilung), Jahresbericht 2006 der EZB, S. 32 ff. (ausführliche Darstellung; Übersichten), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 33 (europaweite Leitlinien zur Überwachung; Interessenskonflikte).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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