Furtgeld (ford due[s])

Abgabe in Bargeld, die beim Durchfahren einer seichten Stelle eines Flusses (dem Furtsteg) oder vom Meeresufer zu einer Insel zur Zeit der Ebbe von Fuhrleuten zu entrichten war. Siehe Abfertigungsgeld, Bordinggeld, Brückengeld, Frachtgeld, Gussgeld, Hafengeld, Kaigeld, Krangeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Mützengeld, Rheinoctroi, Schleusengeld, Schmiergeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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