Firmenwert (company value, goodwill)

Gemäss IAS/IFRS ist bei einem Unternehmens- Erwerb ein allfälliger Plussaldo der Anschaffungskosten (historical costs) über den vom Erwerber am Tag des Tauschvorgangs erworbenen Anteil an den Vermögenswerten und Schulden als Geschäfts-oder Firmenwert zu bezeichnen. Dieser Überschuss muss als Vermögensteil behandelt und planmässig über die Nutzungsdauern (economic life) abgeschrieben werden. Hierbei ist im Normalfall von einer Nutzungsdauer von zwanzig Jahren auszugehen. Siehe Goodwill.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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