Finanzkommissionsgeschäft (financial commission business)

Die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten im eigenen Namen für fremde Rechnung. Entsprechende Unternehmen unterliegen in Deutschland der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. Siehe Anlagemodell, kollektives, Wertpapier- Handelsbank. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 74 (auch in Bezug auf den unerlaubten Handel mit Beteiligungen an Kommanditgesellschaften, Hedge-Fonds-Produkten und Zertifikaten aller Art), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 85 (neuere Produkte auf diesem Markt), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 190 (juristische Auslegung des Begriffes) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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