Falschberatung (miscounselling)

Auf dem Finanzmarkt fehlerhafte Empfehlungen von Banken an Kunden im besonderen in Bezug auf die Geldanlage. Bei Assekuranzunternehmen bezieht sich die Falschberatung in der Regel auf Vorschläge an Versicherte für ganz bestimmte, von dem Kunden letztlich nicht gewollte Verträge. Entsprechende Beschwerden erreichen die Aufsichtsbehörden vielfach. Jedoch ist ein Beweis einer Falschberatung nur selten anzutreten. Siehe Anlageberatung, Anlage-Empfehlung, Aufzeichnungspflicht, Beratung, Dampfstube, Finanzforen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (Fälle aus der Praxis).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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