Bundesversicherungsamt (German Federal Social Insurance Authority)

Die Behörde mit Sitz in Bonn führt die Aufsicht über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung. Das Bundesversicherungsamt übt im Zuge dessen als Aufsichtsbehörde vor allem die ihm durch das Sozialgesetzbuch zugewiesenen Beratungs-und Genehmigungsbefugnisse gegenüber den Sozialversicherungsträgern aus und prüft die Geschäfts-, Rechnungs-und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträgern und deren Pflegekassen. Die Behörde ist (entgegen ihrem Namen und trotz häufiger andersartiger Berichte in der Presse) mit der Aufsicht über die (privaten) Assekuranz nicht befasst; dies ist allein Sache der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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