Bankgeheimnis (banker's secrecy)

Der Schutz des Bankkunden vor Auskünften der Bank gegenüber Dritten, eingeschlossen der (Steuer)Behörden. Dies ist in den einzelnen Ländern in unterschiedlichem Grad gesichert. -In der Schweiz wurde das Bankgeheimnis dreifach verankert, nämlich im Zivilgesetzbuch (Privatsphäre), im Obligationenrecht (vertragliche Beziehung Kunde-Bank) und im Banken-und Börsengesetz (seit 1934 Offizialdelikt: ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis muss von Amts wegen geahndet werden, auch wenn kein privater Kläger auftritt); dies begründete die Stellung der Schweiz als internationaler Finanzplatz. -In Deutschland haben Behörden die Befugnis zu Kontenabfragen; das Bundesverfassungsgericht hat dies im Juli 2007 ausdrücklich als rechtens bestätigt. Siehe Identitätsprüfungspflicht, Konten-Offenlegung, Kontensperre, Konto, falsches, Kundendaten-Informationspflicht, Nominee, Strohmann. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 186 (Anzahl und Auftraggeber von Kontenabrufen), S. 187 (seit 1. April 2005 auch Offenlegung für Zwecke der Finanzbehörden) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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