Bonitäts-Verbesserung ([financial] rating betterment)

Im Rahmen von Verbriefungen aufsichtsrechtlich definiert als vertragliche Vereinbarung, durch welche die Kreditqualität einer Verbriefungsposition gegenüber einem Stand ohne eine solche Vereinbarung nach oben berichtigt wird. Dazu zählen neben (den im Zuge der Subprime-Krise von den Regelerstellern [Standardsettern] viel erörterten) unwiderruflichen Kreditzusagen an Zweckgesellschaften auch Verbesserungen, die durch nachrangigere Tranchen und andere Arten der Besicherung erzielt werden. Siehe Credit Enhancement, Garantie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Rückführungs-Option, Unterstützung, stillschweigende, Zweckgesellschaft- Konsolidierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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