Basiszins (basis interest rate)

In Deutschland zuletzt definiert im "Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Bewertung von Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (Versicherungskapitalanlagen- Bewertungsgesetz VersKapAG)" vom 26. März 2002. Basiszinssätze sind demnach der EURIBOR, die Spitzenrefinanzierungs-Fazilität der EZB und der um 1,5 Prozent erhöhte Basiszinssatz nach § 247 BGB. Der Basiszins dient vor allem der Berechnung von Verzugszinsen, § 288, Abs. 1 BGB Nähere Informationen finden sich auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank () unter dem Link "FAQ/LlLinks".

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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