Back-to-Originator-Postulat (so auch im Deutschen gesagt)

In Zusammenhang mit der Subprime-Krise 2007 aufgekommene Forderung, dass Banken die von ihnen gegründeten Zweckgesellschaften mitsamt den nötigen Wertberichtigungen in ihre Bilanz aufzunehmen haben. -Zwar war nach dem reinen Stimmrecht-Kriterium auch gemäss IFRS und USGAAP dies bis dahin auch dann nicht zwingend, wenn der Originator dem Conduit bonitätsverstärkende unwiderrufliche Kreditzusagen gegeben hatte; lediglich die Stimmrechtslage (voting control rule) war ausschlaggebend. Eine Pflicht zur Konsolidierung bestand also nicht, wenn keine Stimmrech-Mehrheit gegeben war. Tatsächlich aber kamen bei Ziehung der Fazilitäten durch die in Not geratene Zweckgesellschaft (im Zuge der Subprime- Krise stockte der Absatz von Verbriefungspapieren, und die Conduits gerieten in einen Liquiditätsengpass) die Risiken auf den Originator zurück, was viele Institute ins Schlingern geraten liess. -Inzwischen geht man davon aus, dass die Berichtsgesellschaft ihre Zweckgesellschaften konsolidieren muss (und nicht nur als Ausserbilanzgeschäft im "bilanziellen Nichts" -nämlich im Anhang, Lagebericht, Management Commentary oder sonstwo -zu erwähnen hat), wenn immer auf irgend einem Wege Forderungen des Conduits an den Originator auftauchen können (risks-and-reward rule). Siehe Aktivitäts- Verlagerung, bilanzbestimmte, Asset Backed Securities, Ausserbilanzgeschäft, CLOFonds, Conduit-Gesellschaft, Einzel-Originator-Verbriefung, Erstverlust-Tranche, Flüssigmachung, Konsolidierung, Mezzanine-Tranche Originate-to-distribute-Strategie, Originator, Residential Mortgage Backed Securities, Rückzahlung, vorzeitige, Single Master Liquidity Conduit, Stimmrecht-Kriterium, Unterstützung, stillschweigende, Verbriefungsstruktur.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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