Basel-II (Basle-II)

Allgemein die Bezeichnung für ganz bestimmte Regeln über die Rücklagen, welche Banken bei der Gewährung von Darlehn bilden müssen. Je besser die Aussicht auf pünktliche Bedienung des Kredits bzw. je zahlungsfähiger der Schuldner ist, desto geringer ist das notwendige Polster. Im besonderen die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeiteten (neuen) Richtlinien hinsichtlich des Risikomanagements (Säule I, pillar I), der Befugnisse der Aufsichtsbehörden zur Kontrolle des Risikomanagements (Säule II, pillar II) und der erweiterten Offenlegung und der Marktdisziplin (Säule II, pillar III) der Banken. -Diese sehr detaillierten Richtlinien wurden am 1. Jänner 2008 von den nationalen Aufsichtsbehörden (zunächst der OECD-Staaten) verbindlich in Kraft gesetzt. -In Zweifelsfällen ist der englische Originaltext der Richtlinien verbindlich. Siehe Basel-III, Capital Group, Capital Requirements Directive Transposition Group, German Finish. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 15 ff., Monatsbericht der EZB vom Mai 2001, S. 65 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2003, S. 45 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2004, S. 75 ff. (viele Erklärungen; S. 98 f. wichtige Übersicht der Rechtslage), Monatsbericht der EZB vom Januar 2005, S. 53 ff. (dort auch wichtigebelangreiche Definitionen), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 49 ff. (hier auch Einzelheiten zur terminlichen Umsetzung), S. 94 ff. (mit "Regelsetzungs-Pyramide" S. 96), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 69 ff. (Umsetzung von Basel-II in deutsches Recht; viele Übersichten), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 44 ff. (erste Erfahrungen mit der Umsetzung; offene Probleme).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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