Bewertungsabschlag ([valuation] haircut)

Berücksichtigung allfälliger Wertänderung von Kreditsicherungsinstrumenten (wie etwa Wertpapiere, Aktien, Lebensversicherungsverträge) im Bankgeschäft. Bei der Zentralbank: Massnahme zur Minderung des Risikos für Sicherheiten, die bei befristeten Transaktionen verwendet werden. Dabei berechnet die Zentralbank den Wert der Sicherheit grundsätzlich als deren Marktwert abzüglich eines bestimmten Prozentsatzes (Sicherheitsabschlag). Die EZB wendet Bewertungsabschläge an, welche den besonderen Merkmalen der jeweiligen Sicherheiten angemessen sind, wie z. B. die Restlaufzeit. Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2001, S. 58, Jahresbericht 2001 der EZB, S. 87, Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 81, Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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