EZB (ECB)

Im engeren Sinne Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main und ihre Organe als Institution. Im weiteren Sinne die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der EU, welche den EUR eingeführt haben. Wenn von der (praktischen) Politik der EZB die Rede ist, meint man den weiteren Begriff. Siehe Einwirkungsverbot, Euro, Europäisches Währungsinstitut, Wirtschaftsregierung, europäische. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2000, S. 51 ff. (Beziehung der EZB zu den Organen und Einrichtungen der EU). Zur allfälligen Verschlechterung des verfassungsrechtlichen Status der EZB vgl. Jahresbericht 2003 der EZB, S. 138 f., S. 173, Monatsbericht der EZB vom August 2004, S. 57 ff. (ausführliche Erörterung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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