Einziehung (redemption; confiscation)

1 Der (vorzeitige) Rückruf von Effekten durch den Begeber; eine entsprechende Rückruf-Klausel (clause of call-back) ist in den meisten Anleihen vertraglich festgelegt. 2 Die Aneignung von Privateigentum durch den Staat im Wege einseitiger Verfügung; auf Finanzmärkten in erster Linie bei gefälschten oder verfälschten Geldscheinen und Papieren aller Art. Die Beschlagnahme gefälschter oder verfälschter Geldkarten durch die ausgebende Bank bzw. den Prozessor. Siehe Counterfeit Card, Geldwäsche, High risk countries, Offshore-Finanzplätze, Racheengel, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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