Einkaufgeld (buying-in payment; admission fee)

Frühere Bezeichnung für eine Zahlung, die beim Eintritt in eine Gemeinschaft (Gilde, Kloster) von dem Ankömmling zu leisten war: ein Einstandsgeld. Heute (seltener) gebraucht für die Summe, den Gesellschafter bei Aufnahme in eine KG oder GmbH bzw. auch Freiberufler (wie Anwälte, Steuerberater, Ärzte) bei Einstieg in eine Sozietät aufzubringen haben. Im besonderen heute auch gesagt für die Aufnahmegebühr, die bei der Zusage zum Beitritt seitens gewisser Vereinigungen gefordert wird, und die in der Regel dazu dient, Vermögengensgegenstände der Vereinigung (wie Tennisplatz, Boots-Steg, Vereinshaus) zu finanzieren. Siehe Einstandsgeld, Krangeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "E"

CFD sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 59% und 79% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesen Anbietern. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Zwischen 59% und 79% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit unseren Partner-Brokern. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.