Eigenmittel (equity capital)

Bei einer Bank grundsätzlich die Summe von Kernkapital (eingezahltes Kapital, offene Rücklagen einschliesslich der Haftrücklage, Fonds für allgemeine Bankrisiken) und Ergänzungskapital (stille Reserven, Partizipationskapital mit Dividenden-Nachzahlungs-Verpflichtung, nachrangiges Kapital, Neubewertungsrücklage (Available-for-Sale-Bestand), Haftsummenzuschlag). In Deutschland nach § 10 KWG das "modifizierte verfügbare Eigenkapital“, das nach einem bestimmten Ansatz zu berechnen ist; siehe diesen im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 73. Im EU-Recht in Artikel 56 ff. der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Neufassung) wird der Begriff Eigenmittel weitläufig und mit Bezug auf andere gemeinschaftsrechtliche Quellen erläutert. Siehe Gewinn, Eigenkapital, Einlagen, Fremdmittel, Kapital, Kernkapital, Leverage, Prudential Filter, Tier 1, Ultimo- Factoring, Waiver-Regelung. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 108 (Risikopuffer- Funktion der Eigenmittel; nicht realisierte Gewinne sind nur bis 45 Prozent beim Ergänzungskapital anzusetzen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 69 ff. (Umsetzung der Eigenkapitalregelungen nach Basel-II in deutsches Recht).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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