Hilfsdienste, bankbezogene (bank related services, financial auxiliaries)

Begriff des deutschen Aufsichtsrechts, nämlich Unternehmen, die -ohne Institute oder Finanzunternehmen zu sein -in ihrer Haupttätigkeit Immobilien verwalten, Rechenzentren betreiben oder andere Tätigkeiten ausüben, welche Hilfstätigkeiten in Bezug zur Haupttätigkeit eines oder mehrerer Institute sind; vgl. § 1, Abs. 3c KWG. Die Aufsichtsbehörden haben für die Auslagerung dieser Tätigkeiten besondere Vorschriften erlassen; vgl. für Deutschland § 25a, Abs. 2 KWG. Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich, Bargeldbearbeitung, Call-Centre, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Entlassungsproduktivität, Facility- Management, Insourcing, Kreditfabrik, Outsourcing-Risiko.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Alle Eintrage zum Buchstaben "H"

CFD sind komplexe Instrumente und beinhalten wegen der Hebelwirkung ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Zwischen 59% und 79% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesen Anbietern. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Zwischen 59% und 79% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit unseren Partner-Brokern. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.