Handelsbuch (commercial business)

Bei Banken das Portfolio mit Finanzinstrumenten, die zur kurzfristigen Handelszwecken (also zum Wiederverkauf) oder im Eigenbestand zwecks Erzielung eines Gewinns gehalten werden. In § 1 a KWG wird das Handelsbuch vorgeschrieben. Siehe Anlagebuch. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 77 ff., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 76 (neue Rechtslage), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (neue Vorgaben; Zurechnung von Waren).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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