Hausgeld (out-patients' allowance; residental home apportionment; allowance to inmates; house eroding redundancy pay; rent payment)

Zahlung der (Kranken)Versicherung an Privathaushalte aufgrund bestimmter vertraglicher Leistungszusagen. Monatliche Umlage, die Inhaber von Eigentumswohnungen an die Verwaltung der Wohnungseigentums- anlage (service of condominium) zu zahlen haben (manchmal auch Wohngeld genannt). Aus dem Hausgeld wird eine Kasse gespeist, aus welcher die anfallenden Betriebs-und Instandhaltungskosten beglichen werden. Drei Siebtel des Arbeitsentgelts, das im Strafvollzug befindlichen Personen erhalten, und das jedem Gefangenen nach § 47 StVollzG-NRW zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse (Einkäufen) zusteht. Zahlung zur Abwendung der Hauswüstung (authorial devastation). Dieser frühere Rechtsbrauch gestattete es einen Gläubiger, in das Haus des Schulderns zwangsweise Personen unterzubringen. Die Einquartierten taten sich dort gütlich, bis alle Vorräte aufgebraucht waren und oft auch das Inventar des Hauses verwüstet war. Die Mietzahlung für ein Haus; in älteren Dokumenten auch Hauszins genannt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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