Handelsbuchinstitut (own business institution)

Begriff des deutschen Rechts: Institute, die den Eigenhandel betreiben, unabhängig davon, ob dieser als Dienstleistung für Dritte erfolgt oder nicht. Dem Handelsbuch werden daher alle Positionen in Finanzinstrumenten, handelbaren Forderungen und Anleihen zugeordnet, die zum Zwecke der Erzielung eines Eigenhandelserfolges durch Ausnutzung kurzfristiger Preisschwankungen und Unterschieden zwischen Kauf-und Verkaufspreisen im Eigenbestand gehalten werden. Vgl. § 1, Abs. 12 KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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